Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey nannte in ihrem Referat bemerkenswert, dass dem schweizerischen Erweiterungsbeitrag ein Volksentscheid zu Grunde liege: „Dass die Politik der Auslandhilfe eines Landes direkt vom Volk beschlossen wird, dürfte weltweit einmalig sein." Am 26. November 2006 hat das Schweizer Volk dem Bundesgesetz Ost zugestimmt. Dieses Gesetz ist die Grundlage für den Schweizer Erweiterungsbeitrag.
Wirtschaftsministerin Doris Leuthard unterstrich, dass die indirekten Auswirkungen des Er-weiterungsbeitrags auf die Schweizer Wirtschaft weit grösser sein werden als die direkten Ef-fekte: „Gut umgesetzte Projekte mit Schweizer Beteiligung sind die beste Werbung für unser Land und unsere Wirtschaft. Indirekt wird damit für unsere Unternehmen ein günstiges Um-feld zum Aufbau von neuen Geschäftsbeziehungen entstehen."
Der tschechische Aussenminister Karel Schwarzenberg, Litauens Finanzminister Rimantas Sadzius und der polnische Wirtschaftsminister Piotr Grzegorz Woźniak beleuchteten -- aus der Perspektive ihrer Länder und Regionen -- die Erfahrungen mit den EU-Fördermitteln und die Chancen, die der Schweizer Beitrag komplementär dazu bieten könne. An der Jahres-konferenz stellten sich die führenden Vertreter und Vertreterinnen der so genannten National Coordination Units erstmals der Schweizer Öffentlichkeit vor. Diese Stellen nehmen die Pro-jektgesuche entgegen und sind für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags innerhalb der neuen EU-Staaten verantwortlich.
In Workshops befassten sich Experten und Publikum intensiv mit den vier thematischen Schwerpunkten des Erweiterungsbeitrags. Filmbeiträge zeigten zudem die wirtschaftlichen und sozialen Perspektiven in polnischen Randregionen auf und blickten auf erfolgreich ab-geschlossene Projekte der Schweizer Transitionshilfe aus den 1990er Jahren zurück, an die der Erweiterungsbeitrag anknüpft.
Die Direktoren der für die Umsetzung des Erweiterungsbeitrags verantwortlichen Bundesäm-ter, Jean-Daniel Gerber (SECO) und Walter Fust (DEZA), wiesen darauf hin, dass die opera-tionelle Umsetzung des Erweiterungsbeitrags weitgehend vorbereitet sei. Sowohl in der Schweiz als auch in den Partnerländer werden besondere Vorkehrungen getroffen, um einen effizienten Einsatz der Mittel zu gewährleisten.
Die Rahmenabkommen mit allen zehn neuen EU-Ländern können voraussichtlich noch die-ses Jahr unterschrieben werden. Unmittelbar nach Unterzeichnung der Rahmenabkommen kann die Umsetzung von Programmen und Projekten anlaufen. Um die Abwicklung kompe-tent zu begleiten, richtet die Schweiz in Warschau, Budapest, Prag und Riga Büros ein. Die-se sind den Schweizer Botschaften zugeordnet und werden von einer Schweizer Expertin oder einem Experten geleitet.
Die Jahreskonferenz der Schweizer Ostzusammenarbeit findet jeweils im November statt und gibt einem breiten Publikum Einblick in die Aktivitäten von SECO und DEZA in Partner-ländern Osteuropas und der ehemaligen Sowjetunion.