Wie vom Parlament im Dezember 2023 beschlossen, erfolgen die Auszahlungen für den Nahen Osten unter dem Kredit «Humanitäre Aktionen» für 2024 in Tranchen und erst nach Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte. Für die dritte und letzte Tranche im Jahr 2024 hat der Bundesrat entschieden, rund 13 Millionen Franken für Organisationen aus der Schweiz, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz, Organisationen der Vereinten Nationen sowie internationale Nichtregierungsorganisationen zu verwenden. Die humanitären Hilfszahlungen sind zur Linderung der Not insbesondere in den Bereichen Wasser, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Einkommen und gesellschaftlicher Zusammenhalt im Irak, in Jordanien, im Libanon, im Besetzten Palästinensischen Gebiet und in Syrien vorgesehen. Diese letzte Tranche wird den Aussenpolitischen Kommissionen zur Konsultation unterbreitet.
Das Gesamtbudget für humanitäre Aktionen im Nahen Osten beläuft sich dieses Jahr auf rund 79 Millionen Franken. Für die erste Tranche beschloss der Bundesrat am 24. April 2024 rund 56 Millionen Franken. Am 8. Mai entschied der Bundesrat, 10 Millionen Franken an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) auszubezahlen. Diese Finanzierung beschränkte sich auf einen Hilfsappell der UNRWA und auf die dringenden Lebensbedürfnisse in Gaza. Diese Gelder wurden mit den Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert und gutgeheissen. Als Folge des Entscheids der eidgenössischen Räte, den Humanitären Kredit 2024 um 10 Millionen zu kürzen, angesichts der weltweiten humanitären Lage (auch im Zusammenhang mit möglichen Naturkatastrophen) und der damit verbundenen Notwendigkeit, bis Ende Jahr eine gewisse finanzielle Flexibilität aufrechtzuerhalten, sowie als Folge des Verlaufs der parlamentarischen Beratungen über die UNRWA wird der im Mai vom Bundesrat gesprochene Beitrag von 10 Millionen Franken an die UNRWA im Rahmen des Budgets 2024 nicht erhöht.
Der Bundesrat betont, dass nur Dialog, Deeskalation und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu Frieden im Nahen Osten führen kann. Für Gaza fordert er weiterhin einen Waffenstillstand, die sofortige und bedingungslose Freilassung der Geiseln sowie den ungehinderten Zugang für Nothilfe. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Zwei-Staaten-Lösung, die einzige Grundlage für Frieden zwischen Israeli und Palästinensern darstellt. Vor dem Hintergrund der andauernden Gewalt im libanesischen-israelischen Grenzgebiet und der darüberhinausgehenden Eskalation, ist eine diplomatische Lösung erforderlich, damit die libanesische und israelische Bevölkerung in Frieden und Sicherheit leben können.
Adresse für Rückfragen:
für weitere Informationen:
Kommunikation EDA
Tel. Medienstelle +41 58 460 55 55
kommunikation@eda.admin.ch
Herausgeber:
Der Bundesrat
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten