Die folgenden Originaldokumente müssen bei Ihrer Schweizer Vertretung eingereicht werden:
Für Tunesien:
- Geburtsurkunde des Kindes vor der Adoption (مضمون ولادة) – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
- Geburtsurkunde des Kindes nach der Adoption (مضمون ولادة) – auf Französisch (Die französische Version wird von den tunesischen Zivilstandsbehörden ausgestellt)
- Adoptionsurteil (حكم تبني)
Sämtliche tunesischen/libyschen Dokumente, die in arabischer Sprache eingereicht werden müssen, sind mit einer Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache (Französisch, Deutsch, Italienisch) oder Englisch zu ergänzen. Die Originaldokumente in arabischer Sprache müssen ebenfalls bei der Botschaft eingereicht werden.
Alle tunesischen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen mit einer Apostille versehen sein. In Tunesien sind Notare befugt, die Apostille anzubringen.
Für Libyen:
Adoptionen sind in Libyen nicht möglich.
Alle libyschen Dokumente, einschliesslich der Originale in arabischer Sprache sowie Übersetzungen, müssen vom Aussenministerium in Tripolis beglaubigt werden.