Gültig am:
Publiziert am: 21.02.2025

Diese Reisehinweise sind vollständig überarbeitet worden.


Reisehinweise für Senegal

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Demonstrationen kommen vor und können von Ausschreitungen und Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und der Polizei begleitet sein. So haben im Februar 2024 sowie im August und im Juni 2023 gewaltsame Zusammenstösse zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften mehrere Todesopfer und zahlreiche Verletzte gefordert. Es kommt auch zu Strassensperren sowie Fällen von Brandstiftung, Plünderungen und Sachbeschädigungen.

In Anbetracht des komplexen regionalen Kontexts der Sahelzone / Sahara muss die regionale Bedrohung für die westafrikanischen Länder, einschliesslich Senegal, berücksichtigt werden. Es gibt Hinweise, dass terroristische Gruppierungen aus der Sahelzone ihren Aktionsradius in das Grenzgebiet des Senegal ausdehnen. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. In verschiedenen Grenzgebieten besteht zudem das Risiko von Entführungen (siehe Kapitel spezifische regionale Risiken).

Das Risiko von Anschlägen besteht im ganzen Land, einschliesslich in der Hauptstadt Dakar. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Terrorismus und Entführungen

Lassen Sie generell Vorsicht walten. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die Entwicklung der Lage, sei es in den Medien, bei den lokalen Behörden, bei Ihren ortsansässigen Kontaktpersonen oder beim Hotelpersonal. Meiden Sie Kundgebungen und Versammlungen jeder Art. Halten Sie sich an die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren).

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiete zu Mali:
Von Reisen ins Grenzgebiet zu Mali wird abgeraten. 
In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und terroristische Gruppierungen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen, kriminellen Gruppen. Es besteht ein erhöhtes Risiko von Entführungen und Überfällen im Grenzgebiet zu Mali.

Grenzgebiete zu Mauretanien:
Im Grenzgebiet zu Mauretanien besteht ein Entführungsrisiko. Erkundigen Sie sich vor und während der Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und lassen Sie grosse Vorsicht walten.

Casamance:
Die Sicherheitslage in gewissen Gebieten der Casamance ist volatil. Rebellen betreiben in den Grenzgebieten zu Guinea-Bissau und Gambia illegalen Holzschlag und Schmuggel. In abgelegenen Gebieten können Überfälle durch Rebellen auf Zivilpersonen nicht ausgeschlossen werden.
Es gibt noch zahlreiche verminte Zonen, die oft ungenügend markiert sind.

Aufgrund politischer Spannungen kommt es zu gewalttätigen Zusammenstössen zwischen Demonstrierenden und den Sicherheitskräften. Zum Beispiel wurden am 31. Juli 2023 bei Unruhen in der Stadt Ziguinchor zwei Personen getötet. Während mehrerer Tage war der Zugang zu Ziguinchor erschwert.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in die Casamance in den Medien und bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie grosse Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, zum Beispiel an den zahlreichen Checkpoints der Armee. Halten Sie sich auf dem ganzen Gebiet der Casamance an die asphaltierten Hauptstrassen, und seien Sie ausserhalb der Ortschaften nur tagsüber unterwegs. Es wird davon abgeraten, sich in den Wäldern in den Grenzgebieten zu Gambia und Guinea-Bissau von den asphaltierten Hauptstrassen zu entfernen. Dies gilt auch für Trekkings, Wanderungen etc.

Kriminalität

Gewalttätige Überfälle können vorkommen, insbesondere auch in Dakar und in den Touristengebieten. Vereinzelt sind Sexualdelikte gemeldet worden. Es kommt auch zu Einbrüchen in Privathäuser. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Vermeiden Sie nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit.

Cyberkriminalität ist in der Region weit verbreitet. Es kommt immer wieder zu Betrügereien aus Westafrika, bei denen die Opfer per E-Mail und unter Vorgabe von Gründen aller Art zu Geldzahlungen oder Vorschussleistungen angehalten werden. Häufig stecken betrügerische Absichten dahinter, wenn:

  • Sie jemand wegen eines medizinischen oder anderen Notfalles (Raubüberfall, Verhaftung, Problem mit Behörden, Visumproblem etc.) um eine rasche Geldüberweisung bittet;
  • Sie um die Angabe von Bankverbindungen gebeten werden, um Erbschaften und andere Gelder zu überweisen;
  • Sie Angebote erhalten, welche einen hohen Gewinn versprechen;
  • Sie offiziell aussehende Beweisdokumente zugesandt erhalten. Solche sind oftmals gefälscht.

Lassen Sie Vorsicht walten bei Personen, die Sie im Internet kennen lernen. Es kommt vor, dass Kriminelle vorgeben, eine Freundschaft oder Geschäftsbeziehung anbahnen zu wollen und Personen einladen. Einmal im Land, werden diese Personen bedroht oder entführt, um Geld zu erpressen. Weitere Informationen zu diesen Machenschaften finden Sie auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention.

Verkehr und Infrastruktur

Die wichtigsten Verbindungsstrassen sind grösstenteils in gutem Zustand. Dennoch besteht ein hohes Unfallrisiko wegen überhöhter Geschwindigkeit, mangelhaft unterhaltener Fahrzeuge und unberechenbarer Fahrweise. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Es kann vorkommen, dass die Internetverbindungen sowie die sozialen Medien zeitweise eingeschränkt werden.

Es kommt vor, dass die Grenzübergänge kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Bestimmungen für die Ein- und Durchreise mit einem Motorfahrzeug ändern häufig. Erkundigen Sie sich vor Abreise bei der Botschaft der Republik Senegal in Genf und bei den senegalesischen Zollbehörden über die aktuell gültigen Vorschriften.
Botschaft der Republik Senegal in Genf

Douanes Sénégalaises

Strafbar sind unter anderem:

  • Gleichgeschlechtliche Handlungen;
  • Das Fotografieren von militärischen Einrichtungen und öffentlichen Bauten (Flughäfen, Brücken usw.).

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Haftstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind sehr prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Die Mehrheit der Bevölkerung Senegals bekennt sich zum Islam. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an und fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen. Während des Fastenmonats Ramadan sind besondere Regeln und Vorschriften zu beachten.

Naturbedingte Risiken

Saisonbedingt muss mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.

Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden.
World Meteorological Organization

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung und Rettungsdienste sind ausserhalb der grösseren Städte nicht oder nur sehr beschränkt gewährleistet. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen in der Regel eine finanzielle Garantie (schriftlich garantierte Kostenübernahme oder Vorschusszahlung). Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Nützliche Adressen

Senegalesische Zollvorschriften: Douanes Sénégalaises

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Botschaft im Senegal

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.