Nach Artikel 11 und Anhang Ziffer 2 der Verordnung über die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Schweiz (SR 191.11) werden folgende Gebühren in der von der Schweizer Vertretung bestimmten Währung erhoben.
Gebühren und Spesen
Für Auskünfte über die Höhe der anfallenden Gebühren, wenden Sie sich bitte an die zuständige Konsularagentur in Kigali.
Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Gebührenanpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.