Gebühren für ein Schengen-Visum

Die Gebühren sind in der Verordnung über die Gebühren zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Gebührenverordnung AIG, GebV-AIG, SR 142.209) sowie im Visakodex geregelt. Die Beträge werden in der von der Schweizer Vertretung festgelegten Währung erhoben.

Die Visumgebühr ist bei der Einreichung des Antrags zu entrichten. Wenn Sie Ihren Antrag zurückziehen oder dieser abgelehnt wird, wird Ihnen die Gebühr nicht zurückerstattet.

Die Schweizer Vertretung behält sich jederzeit Anpassungen aufgrund der Wechselkursentwicklung vor.

Neue Visagebühren ab dem 1. Juli 2025
Kategorie Betrag in PKR
Erwachsene 31'000
Kinder von 6 bis 12 Jahren 15'500
Kinder unter 6 Jahren gratis
Berufung 68'000

Die Visa für Familienangehörige von EU/EFTA Bürgern werden gebührenfrei erteilt.