Gültig am:
Publiziert am: 28.02.2025

Diese Reisehinweise sind mit geringfügigen Anpassungen publiziert worden. Die Einschätzung der Lage ist unverändert gültig.


Reisehinweise für Nordmazedonien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Reisen nach Nordmazedonien gelten grundsätzlich als sicher, in Skopje und anderen Städten kann es jedoch aufgrund ethnischer Spannungen zu Demonstrationen kommen bei welchen das Einschreiten von Sicherheitskräften möglich ist. Meiden Sie Kundgebungen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.

Das Risiko von Terroranschlägen kann auch in Nordmazedonien nicht ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Kosovo

Es besteht ein potenzielles Risiko durch Explosionen von Minen oder Blindgängern, hauptsächlich im Grenzgebiet zu Kosovo. Halten Sie sich deshalb an die häufig befahrenen Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.

Kriminalität

Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.

Verkehr und Infrastruktur

Die Transitstrassen sind gut ausgebaut; trotzdem erfordern Schlaglöcher besondere Aufmerksamkeit. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, unbeleuchtete Fahrzeuge und Pferdefuhrwerke.

Bei einem Verkehrsunfall muss die Polizei verständigt werden, diese erstellt ein Schadenprotokoll.

Hauptstrassen und Autobahnen können gebührenpflichtig sein. Beachten Sie die Informationen unter
Republic of North Macedonia: Toll rates

Besondere rechtliche Bestimmungen

Es ist verboten, Einrichtungen des Militärs und generell Installationen von strategischer Bedeutung wie beispielsweise Flughäfen zu fotografieren. Es ist nicht immer klar, was alles unter diese Kategorien fällt. Beachten Sie die Hinweisschilder und fragen Sie im Zweifelsfall die lokalen Sicherheitskräfte um Erlaubnis oder verzichten Sie auf die Aufnahme.

Das Gesetz legt für Fahrzeuglenkende diverse strafbare Obergrenzen des Blutalkoholgehaltes fest. Informieren Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen, im Hotel oder bei den Behörden von Nordmazedonien über die Vorschriften im Strassenverkehr.

Besondere Vorschriften wie beispielsweise tiefere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuglenkende in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins. Informieren Sie sich bei der Botschaft der Republik Nordmazedonien in Bern.
Botschaft der Republik Nordmazedonien

Das Mitnehmen von Flüchtlingen in einem Fahrzeug erfüllt den Straftatbestand des Menschenschmuggels und kann mit Gefängnisstrafe geahndet werden. Nehmen Sie deshalb keine unbekannten Personen mit, auch nicht für Teilstrecken innerhalb Nordmazedoniens.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet.

Die Haftbedingungen sind härter als in der Schweiz.

Naturbedingte Risiken

Das Land befindet sich in einer Erdbebenzone.

Starke Regenfälle können Überschwemmungen und Erdrutsche auslösen und Infrastrukturschäden verursachen. Im Sommer besteht vielerorts Waldbrandgefahr. Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen, Evakuationsbefehle.
Centre for Crisis Management (mazedonisch/albanisch)

Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Skopje.

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der grösseren Städte ist die medizinische Versorgung beschränkt. Krankenhäuser verlangen vor Behandlungen eine Vorschusszahlung (Bargeld, Kreditkarte).

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Reisende, die bei Privatpersonen logieren, müssen sich innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise bei der Polizei anmelden. Informieren Sie sich bei der Botschaft der Republik Nordmazedonien in Bern.

Nützliche Adressen

Notruf Polizei: 192
Zollvorschriften: Republic of North Macedonia Customs Administration

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter Westbalkan in Kosovo

Schweizerische Botschaft in Nordmazedonien
Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.