Die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung durch den Botschafter der Schweiz in Mexiko und dem Chef der mexikanischen Steuerbehörde bestätigt die von der Schweiz auf internationaler Ebene eingegangene Verpflichtung zur Umsetzung des AIA-Standards. Die Schweiz stärkt damit ihr Netz von AIA-Partnerstaaten. Mexiko erfüllt insbesondere die hohen Anforderungen an die Einhaltung des Spezialitätsprinzips und die Garantie der Vertraulichkeit der gelieferten Daten, die für die Einführung des AIA vorausgesetzt werden.
Rechtlich wird der AIA mit Mexiko gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch.
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, zur Einführung des AIA mit Mexiko und weiteren Ländern eine Vernehmlassung durchzuführen. Die Vernehmlassung wird demnächst eröffnet. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.
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