Informationen zur Schweizer Aufenthaltsbewilligung
Sofern Sie im Besitz einer gültigen Aufenthaltsbewilligung eines Schengen Staates sind und Ihr Reisepass gültig ist, benötigen Sie grundsätzlich kein Einreisevisum für die Schweiz. Bitte setzen Sie sich mit der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz in Verbindung, um zu erfahren, welche Anforderungen gestellt werden, um Ihren Aufenthalt in der Schweiz zu regeln.
In anderen, oben nicht beschriebenen Fällen senden Sie uns bitte eine E‑Mail mit einem Foto des Passes und der Aufenthaltsbewilligung: wien.cc@eda.admin.ch
Visaangelegenheiten können nur unter vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden.