(F: D, S, OP)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und offiziellen Pässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.
Meine Staatsangehörigkeit | Visumpflicht (ja/nein) |
---|---|
Laos | ja (F: D, S, OP) |
(F: D, S, OP)
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und offiziellen Pässen, welche zwecks Funktionsübernahme in die Schweiz reisen.
Haben Sie eine andere Staatsangehörigkeit, so erhalten Sie die entsprechenden Informationen auf den Internetseiten des SEM.
Sollten Sie visumpflichtig sein, reichen Sie bitte ein Visumgesuch ein. Sie erhalten weitere Informationen auf der Seite:
Wo soll ich mein Gesuch für ein nationales Visum einreichen?
Sollten Sie visumbefreit sein, dürfen Sie ohne Visum in die Schweiz einreisen. Sie sind aber verpflichtet, Ihre Ankunft innerhalb 14 Tagen nach der Einreise in die Schweiz bei der für Ihren Wohnort zuständigen kantonalen Behörde zu melden.