Bundesrat verabschiedet Entwurf für ein Verhandlungsmandat zu Handels- und Wirtschaftsfragen mit den USA

Medienmitteilung, 28.05.2025

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. Mai 2025 den Entwurf für ein Verhandlungsmandat zu Handels- und Wirtschaftsfragen mit den USA verabschiedet. Dieser wird als nächster Schritt mit den aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments sowie den Kantonen konsultiert. Ziel ist, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und den USA zu stärken und Lösungen in Bezug auf die verschiedenen US-Zusatzzölle zu finden.

Seit dem Erlass des entsprechenden Exekutivdekrets des US-Präsidenten am 2. April 2025 gelten für viele Schweizer Exporte in die USA bis auf Weiteres pauschale Zusatzzölle von 10% sowie Zusatzzölle in Höhe von 25% auf Stahl- und Aluminiumprodukte sowie auf Automobile und Autoteile. Diese Zölle gelten für die meisten US-Handelspartner gleichermassen. Für die Schweiz wichtige Produktkategorien wie Pharmaprodukte, bestimmte Chemikalien und Edelmetalle sind zurzeit ausgenommen.

Die ebenfalls beschlossenen länderspezifischen Zusatzzölle – mit weiteren 21% für die Schweiz höher als für andere Länder – wurden kurz nach ihrem Inkrafttreten für 90 Tage bis am 9. Juli 2025 suspendiert. Dieser Zeitraum soll genutzt werden, um mit den USA auch über diese Frist hinaus Lösungen zu finden.

Der Bundesrat hat deshalb den Entwurf eines Verhandlungsmandats verabschiedet. Das Ziel der Schweiz ist die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehung mit ihrem nach der EU wichtigsten Handelspartner. Die Schweiz setzt sich dabei für die Bewahrung und wenn möglich Verbesserung des Marktzuganges in den USA ein. Gleichzeitig sollen der aussen- und aussenwirtschaftspolitische Handlungsspielraum der Schweiz und die Beziehungen zu anderen wichtigen Handelspartnern bewahrt werden.

Das Verhandlungsresultat darf den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, etwa im Rahmen der Welthandelsorganisation, der bestehenden bilateralen Abkommen mit der EU sowie der Freihandelsabkommen, nicht entgegenlaufen und das materiell verhandelte Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU nicht gefährden. Überdies ist der geltende gesetzliche Rahmen einzuhalten.

Neben tarifären Themen (Verbesserung im Marktzugang bei ausgewählten Agrarprodukten wie bspw. Zitrusfrüchte, Nüsse oder Meeresfrüchte) sind unter anderem auch nicht-tarifäre Massnahmen Gegenstand der Gespräche mit den USA (z.B. vereinfachte Zulassung von Medizinprodukten). Sollten sich im Rahmen der Verhandlungen Lösungen aufdrängen, welche eine Anpassung der rechtlichen Bestimmungen benötigen, würden entsprechende Entscheidungsgrundlagen entlang der geltenden Zuständigkeiten erarbeitet. Die bereits in Aussicht gestellten Investitionen durch Schweizer Unternehmen in den Vereinigten Staaten werden im Verhandlungsmandat ebenfalls erwähnt. Zu weiteren Themen wie z.B. Berufsbildung oder Steuerfragen werden die Gespräche mit den USA weitergeführt.

Als nächster Schritt werden die aussenpolitischen Kommissionen des National- und Ständerates sowie die Kantone via Konferenz der Kantonsregierungen konsultiert. Ohne grössere Vorbehalte dieser Organe gilt das Mandat als beschlossen. Ansonsten geht es zurück in den Bundesrat.

Die Verhandlungen dienen in erster Linie zur Konkretisierung einiger Elemente der weiterhin vom Bundesrat angestrebten gemeinsamen Absichtserklärung. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass nach der Finalisierung der Absichtserklärung weitere Verhandlungen zur Vertiefung der Wirtschaftsbeziehungen folgen werden. Das Mandat gibt auch dafür in den oben erwähnten Bereichen bereits erste Kompetenzen.


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