Gültig am:
Publiziert am: 02.05.2024

Das Kapitel besondere Hinweise ist ergänzt worden (e-Visa).


Reisehinweise für Indien

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Beachten Sie auch die nachstehenden länderunabhängigen Reiseinformationen und die Fokus-Themen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.

Grundsätzliche Einschätzung

Der persönlichen Sicherheit ist grosse Aufmerksamkeit zu schenken.
Von Reisen in einzelne Landesteile wird generell abgeraten (siehe Kapitel Spezifische regionale Risiken).

Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen Spannungen, die sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen und auch auf andere Ortschaften oder Bundesstaaten überspringen können. Das Potenzial von Eskalationen besteht vor allem zwischen hinduistischen und muslimischen Bevölkerungsgruppen. Es waren jedoch auch wiederholt Angriffe hinduistischer Fundamentalisten auf christliche Kirchen zu verzeichnen.

Aufgrund lokaler sozialer, wirtschaftlicher und politischer Spannungen kann es jederzeit zu Demonstrationen kommen und die Sicherheitslage kann sich in einzelnen Regionen rasch verändern.

Bei Streiks, Demonstrationen und Strassenblockaden kann es zu Gewaltanwendung kommen. Verspätungen und Behinderungen des Reiseverkehrs können die Folge sein. Bei Unruhen können die Behörden kurzfristig Ausgangssperren über die betroffenen Gebiete verhängen.

Im Falle von Blockaden von Strassen und Bahngeleisen sowie bei Streiks bleibt den Reisenden nichts Anderes übrig, als sich lokal über alternative Reisemöglichkeiten zu erkundigen und gegebenenfalls die Normalisierung der Lage abzuwarten. Die schweizerischen Vertretungen in New Delhi, Mumbai und Bangalore haben bei Blockaden nur eng begrenzte und je nach Situation gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung der Ausreise aus den betroffenen Regionen.

Im ganzen Land besteht die Gefahr von Terroranschlägen, insbesondere in den Grossstädten und an touristischen Orten. Zum Beispiel wurden im Dezember 2021 bei einem Attentat auf das Bezirksgericht Ludhiana (Punjab) zwei Personen getötet und mehrere verletzt. Vor allem in öffentlichen Transportmitteln (z.B. Züge, Bahnhöfe, Flughäfen), religiösen Stätten, auf Märkten, in Hotels und Restaurants ist erhöhte Vorsicht und risikobewusstes Verhalten angezeigt. Beachten Sie auch die Rubrik
Terrorismus und Entführungen

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage an Ihren Reisezielen, befolgen Sie die Anweisungen der indischen Behörden (z.B. Ausgangssperren). Meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art.

Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Grenzgebiet zu Pakistan
Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten.
Teile der Grenze sind vermint. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.

Jammu und Kashmir
Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.
Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Die indische Regierung schränkt die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Es besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist gespannt und die Entwicklung ungewiss.
Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen dauert an. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen.
Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten: im August 2022 wurden mehrere Personen bei einem Granatenangriff in der Nähe eines öffentlichen Parks in Srinagar verletzt. Im März 2022 wurden bei einer Explosion auf einem Markt in Srinagar und einer weiteren vor dem Gerichtsgebäude des Bezirks Udhampur (Jammu) zwei Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. im Oktober 2021 wurden sieben Personen erschossen, darunter zwei Lehrer an einer öffentlichen Schule in Srinagar, und mehrere Personen wurden bei einer Explosion in einer Strasse in Bandipore (Kaschmir) verletzt.
Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten:
Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.

Ladakh
Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.

Nordosten
Von Reisen in die Bundesstaaten Manipur und Nagaland wird abgeraten.
In den übrigen Gebieten des Nordosten ist erhöhte Vorsicht geboten.
Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen im Bundesstaat Manipur fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.
Auch in anderen Teilen des Nordostens kommt es zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Nagaland sowie in den Grenzgebieten zwischen den Bundesstaaten Assam und Mizoram. Diese können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel im Dezember 2021 wurden 14 Zivilpersonen bei einer vom Militär durchgeführten Operation im Bezirk Mon (Nagaland) getötet.
Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen.

Es sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und Eisenbahn. Im Mai 2021 wurde bei einem Anschlag in einer Einkaufsstrasse in Digboi (Assam) eine Person getötet und mehrere weitere verletzt.
Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl festnehmen oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.

Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Odisha, Uttar Pradesh, West Bengal

In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Vor allem in Chhattisgarh kommen Attentate und Überfälle auf Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und Behörden vor; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im April 2023 sind bei einem Bombenanschlag in Arnapur 11 Personen ums Leben gekommen. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden touristische Reisen in einzelne Gebiete verboten.

Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.

Kriminalität

Im ganzen Land werden sehr viele Vergewaltigungen und andere Sexualdelikte verübt. Opfer werden auch Ausländerinnen und Ausländer. Sexuelle Belästigungen kommen sehr häufig vor, besonders in öffentlichen Verkehrsmitteln und grossen Menschenmengen.

Die Kleinkriminalität ist verbreitet. Gewaltsame Überfälle sowie Raubüberfälle auf Taxipassagiere können überall und jederzeit vorkommen. Auch Gewalttaten mit ethnisch-religiösem Hintergrund kommen vor, teils mit Todesfolge. Vereinzelt sind Entführungen zwecks Lösegelderpressung gemeldet worden. Es kann auch zu sogenannten Express-Entführungen kommen, bei denen das Opfer zu Bargeldbezügen und Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen wird.

In Goa sind bewaffnete Raubüberfälle, Betrügereien, Drogenkriminalität und Straftaten nach Zufallsbekanntschaften in Bars relativ häufig.

Beachten Sie im ganzen Land unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Die Kriminalitätsrate kann je nach Ort und Stadtteil erheblich variieren. Informieren Sie sich bei Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Seien Sie in den Ballungszentren, an touristischen Orten sowie auf Märkten auf der Hut, denn dort werden oft Diebstähle verübt.
  • Besondere Vorsicht ist in öffentlichen Transportmitteln und Bahnhöfen geboten (Diebstähle, Sexualdelikte, Belästigungen).
  • Bestellen Sie Taxis beim Hotelempfang. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte auf unnötige Fahrten verzichtet werden. Lassen Sie die Flughafentransfers vorzugsweise durch Ihr Reisebüro organisieren oder benutzen Sie den hoteleigenen Transferdienst.
  • Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen Unbekannte Getränke oder Esswaren anbieten. Es kommt vor, dass diese mit Betäubungsmitteln versetzt werden, um das Opfer zu berauben.
  • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend, wenn Sie um gemeinsame Fotoaufnahmen gebeten werden. Wiederholt sind Ausländerinnen und Ausländer unter diesem Vorwand belästigt oder tätlich angegriffen worden.
  • Schenken Sie dem Sicherheitsaspekt bei der Wahl der Unterkunft grosse Aufmerksamkeit. Viele Pensionen und kleine Hotels verfügen über keinen Sicherheitsdienst.
  • Lassen Sie an abgelegenen Orten besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie nachts nicht alleine unterwegs.
  • Unternehmen Sie Trekking-Touren ausschliesslich in grösseren Gruppen und lassen Sie sich von einer anerkannten, ortskundigen Reiseleitung begleiten.
  • Frauen wird generell zu erhöhter Vorsicht geraten. Dies gilt auch, wenn sie in ausschliesslich weiblichen Gruppen reisen. In männlicher Begleitung werden sie weniger belästigt; Vorsicht bleibt aber dennoch geboten.
  • Es ist in jedem Fall von Vorteil, sich von einer anerkannten Reiseleitung begleiten zu lassen.
  • Wiederholt sind Betrügereien durch zweifelhafte lokale Reiseagenturen gemeldet worden. Lesen Sie die Vertragsbedingungen genau durch und lassen Sie sich nicht zu einem Vertragsabschluss drängen. Lehnen Sie Angebote von selbsternannten Reiseführerinnen oder Reiseführern ab.
  • Reiseagenturen können sich freiwillig beim Ministry of Tourism registrieren lassen. Falls Sie trotzdem von einer Reiseagentur betrogen wurden, haben Sie die Möglichkeit, sich beim Ministry of Tourism zu beschweren.

Ministry of Tourism: Travel Trade

In den indischen Gewässern und im Indischen Ozean ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Maritime Risiken und Piraterie

Verkehr und Infrastruktur

Von nächtlichen Überlandfahrten wird in jedem Fall abgeraten.
Die meisten Strassen sind in schlechtem Zustand. Ein zusätzliches Risiko besteht durch das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmenden, durch mangelhaft gewartete Fahrzeuge, Fuhrwerke und streunendes Vieh. Das Risiko besteht auch bei Reisen mit Überlandbussen. Bei Verkehrsunfällen bilden sich sehr schnell grosse Ansammlungen von Schaulustigen, die sich gegen die Personen im Fahrzeug wenden können.
Für Reisen mit einem Personenwagen ist es empfehlenswert, einen Wagen mit Chauffeurin oder Chauffeur zu mieten.

Öffentlicher Verkehr: Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt. Im Juni 2023 sind bei einem Zugunglück in Odisha 750 Personen ums Leben gekommen. Im Jahr 2021 starben auf den Zugstrecken in Indien über 16'000 Personen. Die Sicherheitsvorkehrungen von Touristenbooten, Schiffs- und Fährverbindungen sind oft mangelhaft (Überbelegung, ungenügende Ausrüstung).

In abgelegenen Gebieten bestehen oft nur beschränkte Telefon- und Internetverbindungen.

Es kommt vor, dass der Zugang zum Internet und die Mobilfunkverbindungen vorübergehend unterbrochen werden.

Grenzübergänge können kurzfristig vorübergehend geschlossen werden, z.B. um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt bei den Grenzposten.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel über die lokal gültigen Bestimmungen oder wenden Sie sich an die indische Botschaft in Bern.

Die Gesetze über den Alkoholkonsum variieren von einem Bundesstaat zum anderen: Es bestehen unterschiedliche Altersgrenzen, in einigen Staaten ist Alkohol generell verboten (z.B. Gujarat) und in anderen darf Alkohol nur mit einer Bewilligung konsumiert werden (z.B. Maharashtra).

Satellitentelefone, funkferngesteuerte Drohnen, GPS und ähnliche Geräte dürfen nur mit einer Bewilligung der indischen Behörden benutzt werden; auch diese Bestimmungen sind nicht in allen Bundesstaaten gleich. Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafen geahndet.

Strafbar sind im ganzen Land unter anderem:

  • Rauchen im öffentlichen Raum
  • Der Import von e-Zigaretten und ähnlichen Produkten. Dies kann mit Haftstrafen und/oder hohen Bussen bestraft werden.
  • Die Beleidigung der indischen Flagge, sie zu missbrauchen oder zu beschädigen.
  • Respektlose Äusserungen und Handlungen gegenüber der indischen Verfassung.
  • Militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (keine Begnadigungsmöglichkeit).

Für schwere Delikte kann die Todesstrafe verhängt werden, z.B. bei Mord oder Raub mit schwerer Körperverletzung oder bei Gruppenvergewaltigung.

Juristische Verfahren können sich über Jahre hinziehen. Die Haftbedingungen sind prekär (überfüllte Zellen, schlechte hygienische Verhältnisse etc.).

Bergbesteigungen müssen durch die Zentralregierung bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die die Expeditionsleitung alle Vorschriften einhält, auch jene für die Versicherung einer allfälligen Bergrettung.
Indian Mountaineering Foundation

Kulturelle Besonderheiten

Sitten und Verhaltensregeln unterscheiden sich von Region zu Region und erfordern Taktgefühl und Anpassungsfähigkeit. Unter anderem ist die Toleranz gegenüber sexuellen Minderheiten sehr unterschiedlich. 

Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Informieren Sie sich in Reiseführern, bei Ihrem Reisebüro oder vor Ort über die Verhaltensregeln und die genauen Bestimmungen.

Halten Sie sich mit religiösen Diskussionen und Äusserungen zurück. Es muss mit aggressiven Reaktionen gerechnet werden, wenn gewisse Aussagen oder Handlungen als Gotteslästerung interpretiert werden. Vereinzelt ist es zu Fällen von Lynchjustiz gekommen.

Naturbedingte Risiken

Erdbeben können im ganzen Land auftreten. Als besonders gefährdet gilt die nördliche Landeshälfte. Tsunami, die durch Erdbeben im südostasiatischen Raum ausgelöst werden, können auch Indien erreichen.

Während des Sommermonsuns (Juni bis September/Oktober) muss mit sehr starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche, Schlamm- und Geröll-Lawinen und Infrastrukturschäden verursachen. Besonders in der Nähe von Flüssen kann sich die Situation sehr rasch ändern.

Die Ostküste wird immer wieder von heftigen Wirbelstürmen (besonders Oktober bis Dezember) heimgesucht, die Überschwemmungen und Verwüstungen verursachen.

Der Reiseverkehr kann über längere Zeit beeinträchtigt werden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter und beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden. Unternehmen Sie Trekking-Touren in Begleitung einer lokalen, erfahrenen Reiseleitung. 

National Disaster Management Authority (Informationen über Naturkatastrophen und Verhaltensregeln)
Indian National Centre for Ocean Information Services > Tsunami Early Warnings

India Meteorological Department

World Meteorological Organization

Unterschätzen Sie im Himalaya die Symptome der Höhenkrankheit nicht.

Sollte das Land während Ihres Aufenthalts von einer Naturkatastrophe heimgesucht werden, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in New Delhi, Generalkonsulat in Mumbai oder Bengaluru).

Medizinische Versorgung

Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nicht überall gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Wählen Sie wenn möglich private Krankenhäuser; sie sind in der Regel besser ausgerüstet als die staatlichen. Sie verlangen vor Behandlungen jedoch teilweise einen Kostenvorschuss oder eine finanzielle Garantie.

Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Reiselinks

Besondere Hinweise

Einige Regionen dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Die indische Botschaft in Bern erteilt Auskunft, welche Gebiete betroffen sind, und wie die Bewilligung beantragt werden kann.
Bureau of Immigration: Restricted Protected Areas

Ausländische Staatsangehörige mit e-Visa dürfen nur über einige ausgewählte Grenzübergänge ein- und ausreisen. Konsultieren Sie die Website des indischen Bureau of Immigration oder erkundigen Sie sich vor einer Reise über die genauen Bestimmungen bei der Botschaft Indiens in Bern.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Nützliche Adressen

Allgemeine Notruf-Nummer: 112

Notruf Polizei: 100 (Hindi und Englisch). Rufen Sie diese Nummer an, falls Sie auf einem Polizeiposten eine Anzeige erstatten müssen, auf dem kein Englisch gesprochen wird.

Bahnpolizei (Railway Protection Force), Sicherheitshelpline: 135
Indische Zollvorschriften: Central Board of Excise and Customs

Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Schweizerische Vertretungen in Indien

Helpline EDA

Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz

e-Visa

Ausschluss der Haftung
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und für die Richtigkeit des Inhalts von verlinkten externen Internetseiten. Es lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.