Spezifische regionale Risiken
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Grenzgebiet zu Pakistan
Von Reisen in die gesamte Grenzregion zu Pakistan wird weiterhin abgeraten.
Teile der Grenze sind vermint. Eine Ausnahme bildet der einzige, für ausländische Staatsangehörige erlaubte Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan in Wagah zwischen Amritsar und Lahore. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden oder direkt beim Grenzposten über die Öffnungszeiten.
Jammu und Kashmir
Von Reisen in den Bundesstaat Jammu und Kashmir, also auch ins Kashmirtal, wird abgeraten.
Am 5. August 2019 hat die indische Regierung den Sonderstatus aufgehoben, der Jammu und Kashmir Teilautonomie gewährte. Die indische Regierung schränkt die Versammlungs- und Bewegungsfreiheit ein. Es besteht eine hohe Präsenz von Sicherheitskräften. Die Lage ist gespannt und die Entwicklung ungewiss.
Der Konflikt mit Pakistan um das umstrittene Grenzgebiet und mit verschiedenen Unabhängigkeitsbewegungen dauert an. Es kann zu bewaffneten Zwischenfällen entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control) kommen.
Die politischen und ethnisch-religiösen Spannungen sind hoch. Phasen vordergründiger Ruhe können jederzeit von Unruhen oder Gewalttaten unterbrochen werden. Es besteht auch das Risiko von Attentaten: im August 2022 wurden mehrere Personen bei einem Granatenangriff in der Nähe eines öffentlichen Parks in Srinagar verletzt. Im März 2022 wurden bei einer Explosion auf einem Markt in Srinagar und einer weiteren vor dem Gerichtsgebäude des Bezirks Udhampur (Jammu) zwei Personen getötet und zahlreiche weitere verletzt. im Oktober 2021 wurden sieben Personen erschossen, darunter zwei Lehrer an einer öffentlichen Schule in Srinagar, und mehrere Personen wurden bei einer Explosion in einer Strasse in Bandipore (Kaschmir) verletzt.
Die Streitkräfte verfügen über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl verhaften oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten. Bei Unruhen setzen sie scharfe Munition ein, verhängen Ausgangssperren und unterbrechen die Mobiltelefon- und Internetverbindungen.
Ladakh
Unternehmen Sie Reisen nach Ladakh ausschliesslich per Flugzeug oder auf der direkten Hauptstrasse von Manali nach Leh. Verzichten Sie auf Reisen via Jammu und Kashmir (siehe oben) und meiden Sie die Grenzgebiete (Waffenstillstandslinie) zu Pakistan und China weiträumig; es kommt dort gelegentlich zu bewaffneten Zwischenfällen.
Nordosten
Von Reisen in die Bundesstaaten Manipur und Nagaland wird abgeraten.
In den übrigen Gebieten des Nordosten ist erhöhte Vorsicht geboten.
Zusammenstösse zwischen ethnischen Gruppen im Bundesstaat Manipur fordern regelmässig Todesopfer und Verletzte.
Auch in anderen Teilen des Nordostens kommt es zu lokal und zeitlich begrenzten Gefechten zwischen den indischen Sicherheitskräften und Rebellen verschiedener ethnischer Gruppen, am häufigsten in Nagaland sowie in den Grenzgebieten zwischen den Bundesstaaten Assam und Mizoram. Diese können auch nicht beteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen. Zum Beispiel im Dezember 2021 wurden 14 Zivilpersonen bei einer vom Militär durchgeführten Operation im Bezirk Mon (Nagaland) getötet.
Besonders in abgelegenen Gebieten kommt es sporadisch zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen ethnischen Bevölkerungsgruppen.
Es sind wiederholt Anschläge verübt worden, zum Beispiel auf Märkte und Eisenbahn. Im Mai 2021 wurde bei einem Anschlag in einer Einkaufsstrasse in Digboi (Assam) eine Person getötet und mehrere weitere verletzt.
Bei Demonstrationen muss mit Gewalttaten gerechnet werden. Streiks sind häufig von Verkehrsblockaden begleitet, die Versorgungsengpässe verursachen und den Reiseverkehr behindern können. In Teilen des Nordostens verfügen die Streitkräfte über besondere Vollmachten: Sie dürfen z.B. Personen ohne Haftbefehl festnehmen oder auf Personen schiessen, die die öffentliche Ordnung missachten.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Sicherheitslage. Lassen Sie sich von einer vertrauenswürdigen Person begleiten, die mit den lokalen Verhältnissen vertraut ist. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (z.B. Ausgangssperren) und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Teile des Nordostens dürfen nur mit einer Sonderbewilligung bereist werden. Siehe Kapitel besondere Hinweise.
Andhra Pradesh, Bihar, Chhattisgarh, Jharkhand, Madhya Pradesh, Maharashtra, Odisha, Uttar Pradesh, West Bengal
In abgelegenen Regionen dieser Bundesstaaten sind Maoisten-/Naxalitengruppen aktiv und kontrollieren zeitweise einzelne Gebiete. Diese Gruppierungen werden von der indischen Regierung als verbotene terroristische Organisationen eingestuft. Sie verüben immer wieder Sabotage-Akte auf die Infrastruktur, zum Beispiel der Eisenbahn. Vor allem in Chhattisgarh kommen Attentate und Überfälle auf Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner und Behörden vor; sie fordern immer wieder Todesopfer und Verletzte. Im April 2023 sind bei einem Bombenanschlag in Arnapur 11 Personen ums Leben gekommen. Auch Entführungen können nicht ausgeschlossen werden. Zeitweise werden touristische Reisen in einzelne Gebiete verboten.
Informieren Sie sich vor und während einer Reise bei den lokalen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage und die Gebiete, die nicht bereist werden dürfen. Lassen Sie grösste Vorsicht walten und befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.