Bundesrat soll Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien verhandeln

Bern, Medienmitteilung, 08.03.2013

Die aussenpolitischen Kommissionen der Eidgenössischen Räte, die Kantone und die Sozialpartner befürworten Verhandlungen zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Kroatien. Der Bundesrat hatte am 7. Dezember 2012 ein entsprechendes Verhandlungsmandat im Grundsatz beschlossen – jedoch mussten vor der definitiven Verabschiedung die genannten Gremien konsultiert werden. Das Verhandlungsmandat wurde nun heute definitiv verabschiedet.

Die Kantone, die aussenpolitischen Kommissionen sowie die weiteren konsultierten Stellen stehen der Erweiterung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien positiv gegenüber. Die EU hatte die Schweiz im Oktober 2012 um Verhandlungen ersucht, da Kroatien voraussichtlich am 1. Juli dieses Jahres als 28. Staat der EU beitreten wird.

Das FZA ist von grosser Bedeutung für Wirtschaft und Wohlstand der Schweiz. Eine Ausdehnung des FZA auf Kroatien sichert das Fortbestehen der Personenfreizügigkeit und damit den bilateralen Weg der Schweiz mit der EU.

Der Bundesrat nimmt die Sorgen der Bevölkerung bei der Zuwanderung ernst. Es ist ihm deshalb ein Anliegen, dass die Flankierenden Massnahmen als Schutz vor Sozial- und Lohndumping konsequent umgesetzt werden.

Erweiterungsbeitrag der Schweiz
Der Bundesrat hat zudem ein erstes Mal über einen Erweiterungsbeitrag der Schweiz zugunsten von Kroatien diskutiert. Unser Land hatte auch bei den zehn Ländern, die 2004 der EU beigetreten sind, sowie 2007 beim Beitritt von Bulgarien und Rumänien einen solchen Beitrag geleistet. Die wirtschaftliche Entwicklung und die Stabilität dieser Regionen sind im Interesse ganz Europas und somit auch der Schweiz.

Für Kroatien schlägt der Bundesrat einen Beitrag von rund 45 Millionen Franken vor. Dieser steht in einem angemessenen Verhältnis zu jenem, der für die andern 12 neuen Mitglieder der EU gewährt wurde und berücksichtigt sowohl die Bevölkerungszahl als auch das pro Kopf-Bruttoinlandprodukt Kroatiens. Die Vorlage muss den aussenpolitischen Kommissionen unterbreitet werden, da nach dem definitiven Entscheid des Bundesrates das Parlament über den entsprechenden Kredit im Rahmen des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas abstimmen wird.


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