Liechtenstein

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein sind durch ausgezeichnete Beziehungen und traditionell enge Kontakte freundschaftlich verbunden. Ebenfalls teilen die beiden Staaten dieselben grundlegenden Werte

Schwerpunkte der diplomatischen Beziehungen

Zwischen den beiden Ländern besteht ein dichtes Netz von insgesamt 100 Verträgen, darunter der Zollanschlussvertrag von 1923, mit dem Liechtenstein Teil des Schweizer Wirtschaftsraums wurde. Im Jahr 2023 feiern die Schweiz und Liechtenstein das 100-jährige Jubiläum des Zollanschlussvertrages. Die diplomatischen Beziehungen zeichnen sich durch zahlreiche Besuche auf allen Ebenen aus.

Im Rahmen ihrer Aussenpolitik setzen sich die Schweiz und Liechtenstein in vielen Bereichen für gleiche Interessen und Werte ein. Die beiden Staaten arbeiten regelmässig und eng zusammen, etwa in der UNO oder in Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof.

Datenbank Staatsverträge

Wirtschaftliche Zusammenarbeit

Der gemeinsame Wirtschafts- und Währungsraum führt zu einer starken wirtschaftlichen Verflechtung beider Länder.

Mit dem Zollvertrag von 1923 wurde faktisch eine Zollunion mit dem damit verbundenen Grundsatz offener Grenzen geschaffen. Die liechtensteinische Exportstatistik weist den Handelsverkehr mit der und über die Schweiz nicht aus. Die Handelsströme zwischen der Schweiz und Liechtenstein lassen sich deshalb kaum erfassen.

Seit 2017 ist ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein in Kraft. Zudem gilt zwischen den beiden Staaten seit Anfang 2018 der automatische Informationsaustausch in Steuersachen (AIA), sodass im Herbst 2019 zum ersten Mal Finanzkontodaten ausgetauscht werden konnten.

Von den 41’352 Beschäftigten in Liechtenstein (Stand Dezember 2021) sind mehr als die Hälfte Grenzgängerinnen und Grenzgänger; rund 59 % von ihnen wohnt in der Schweiz.

Kulturaustausch

Unter anderem regeln zwei Abkommen die Beteiligung Liechtensteins an den Programmen «Jugend und Sport» sowie «Jugend und Musik». Ersteres bietet Sportkurse und Lager für Kinder und Jugendliche in rund 70 Sportarten und Disziplinen an und letzteres steht für die Breitenförderung von Kindern und Jugendlichen im Bereich Musik.

Programm «Jugend und Musik»

Programm «Jugend und Sport»

Schweizerinnen und Schweizer im Fürstentum Liechtenstein

Ende 2018 lebten über 3'600 Schweizer Staatsangehörige in Liechtenstein, wobei Doppelbürger nicht berücksichtigt sind. Das sind rund 10% der liechtensteinischen Bevölkerung. Eine staatsrechtliche Regelung im Rahmen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) aus dem Jahr 2003 beschränkt die Zuwanderung von Schweizer Staatsangehörigen nach Liechtenstein. Jährlich sind zwölf Zulassungen zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit sowie fünf Zulassungen zur Wohnsitznahme ohne Erwerbstätigkeit vorgesehen.

Schweizer Verein

Geschichte der bilateralen Beziehungen

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs intensivierten sich die Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein. Seit 1919 wahrt die Schweiz die Interessen Liechtensteins im Ausland. Mit dem Zollanschlussvertrag von 1923 wurde das Fürstentum Liechtenstein in den Schweizer Wirtschaftsraum eingebunden. 1924 führte Liechtenstein den Schweizer Franken als offizielle Währung ein. Dieser gemeinsame Wirtschaftsraum wird auch nach dem Beitritt Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 fortgeführt.

1919 eröffnete Liechtenstein eine Gesandtschaft in Bern, die – nach einer vorübergehenden Schliessung – 1969 in eine Botschaft umgewandelt wurde. Die Schweiz ernannte erstmals im Jahr 2000 einen Botschafter für das Fürstentum Liechtenstein, mit Sitz in Bern.

Liechtenstein, Historisches Lexikon der Schweiz

Diplomatische Dokumente der Schweiz, Dodis

Die Schweiz übernahm 1919 auf Ersuchen der liechtensteinischen Regierung die Wahrung der Interessen Liechtensteins und seiner Staatsangehörigen im Ausland. In allen Ländern, in denen Liechtenstein über keine Vertretung verfügt, können sich liechtensteinische Landesbürgerinnen und -bürger für konsularische Fragen an die Schweizer Vertretung wenden.

Die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein bilden einen gemeinsamen Wirtschaft- und Währungsraum mit offener Grenze. Daher gilt ein Visum für die Einreise in die Schweiz auch für Liechtenstein. Die offizielle Landeswährung in Liechtenstein ist der Schweizer Franken.

Das Fürstentum Liechtenstein ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage. Staatsoberhaupt ist S. D. Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein. Der Landesfürst hat die Ausübung der Regierungsgeschäfte am 15.08.2004 seinem ältesten Sohn, S. D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein, übertragen.