Leichte Gebührenerhöhung für Schengen-Visa

Medienmitteilung, 07.06.2024

Ab dem 11. Juni 2024 werden alle Schengen-Mitgliedsstaaten die Visumgebühr für kurzfristige Aufenthalte leicht erhöhen. Diese Gebührenanpassung erfolgt aufgrund einer Änderung im Visakodex und wird von der Schweiz als assoziiertes Schengen-Mitglied übernommen. Der Bundesrat hat die Erhöhung an seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 gutgeheissen.

Die Visumgebühren für kurzfristige Aufenthalte (maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) steigen im ganzen Schengenbereich von 80 auf 90 Euro für Erwachsene, und von 40 auf 45 Euro für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren. Für Kinder unter 6 Jahren wird weiterhin keine Gebühr erhoben.

Diese Anpassung des Visakodexes entspricht einer Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands, der von der Schweiz übernommen wird. Die Höhe der Visumgebühren für kurzfristige Aufenthalte wird für alle Schengen-Mitgliedsstaaten einheitlich im Visakodex festgelegt. Alle drei Jahre werden diese Beträge von der Europäischen Kommission geprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Erhöhung orientiert sich an den effektiven Kosten und ermöglicht es, die Ausgaben der Konsulate zu decken.

An seiner Sitzung vom 7. Juni 2024 hat der Bundesrat die Änderung der Gebührenverordnung zum Ausländer- und Integrationsgesetz, mit der die Höhe der Visumgebühren festgelegt wird, gutgeheissen. Diese neuen Beträge gelten in der Schweiz ebenfalls für langfristige Aufenthalte (nationale Visa).


Gebührenverordnung AIG(pdf, 110kb)
Delegierte Verordnung (EU)(pdf, 177kb)


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