Seit dem 1. Januar 2024 haben alle Grenzgängerinnen und Grenzgänger die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten. Das Homeoffice wirkt sich weder auf den Staat, der die Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit besteuert, noch auf den Status von Grenzgängerinnen und Grenzgängern aus.
Die Besteuerungsregel basiert auf einer Verständigungsvereinbarung, auf die sich die Schweiz und Italien im November 2023 geeinigt hatten. Ein nun unterzeichnetes Änderungsprotokoll wird die Verständigungsvereinbarung ablösen. An den Eckpunkten der bestehenden Regelung ändert sich damit nichts. Das Änderungsprotokoll tritt in Kraft, sobald die entsprechenden Genehmigungsprozesse in beiden Ländern abgeschlossen sind. Es gilt ab dem 1. Januar 2024.
Änderungsprotokoll(pdf, 168kb)
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