Nachdem das Memorandum of Understanding (MoU) sowohl durch den Schweizer Bundesrat als auch durch den Rat der Europäischen Union genehmigt worden war, konnte das Dokument am Montag unterzeichnet werden. Im MoU legen die Schweiz und die EU die allgemeinen Modalitäten des Schweizer Beitrags fest: Die Verpflichtungsdauer wird auf fünf Jahre, die Beitragshöhe auf eine Milliarde Schweizer Franken beschränkt.
Der Empfängerkreis ist auf die zehn neuen EU-Staaten begrenzt. Die Unterstützung dieser Staaten wird in Form konkreter und von der Schweiz in Zusammenarbeit mit den Empfängerstaaten ausgewählter Programme und Projekte geleistet.
Bundesrätin Calmy-Rey bekräftigte anlässlich der Unterzeichnung die hohe Bedeutung der letzten EU-Erweiterung für Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Europa. Mit ihrem Beitrag nehme die Schweiz ihre Mitverantwortung für Europa wahr und setze ihre Unterstützung der mittel- und osteuropäischen Staaten seit Ende des Kalten Kriegs fort. Die erfolgreiche Eingliederung der neuen EU-Mitgliedstaaten in die EU liege auch im politischen und wirtschaftlichen Interesse der Schweiz und verdiene darum deren solidarische Unterstützung.
Unterstützung in Form konkreter Projekte
Es sei nun an der Zeit, mit der Schweizer Unterstützung konkreter zu werden, sagte Bundesrätin Calmy-Rey. Mit der Unterzeichnung des MoU werde eine der Voraussetzungen erfüllt, um in einem nächsten Schritt die Umsetzung des Schweizer Beitrags zu regeln.
Das MoU sieht folgende vier Schwerpunktsbereiche vor:
- Sicherheit, Stabilität und Reformen;
- Infrastruktur und Umwelt;
- Privatsektorförderung;
- Menschliche und sozial Entwicklung.
Die Schweiz wolle ihre Unterstützung auf wenige geografische und thematische Bereiche konzentrieren. Diese werden in den bilateralen Rahmenabkommen festgelegt. Gleichzeitig wolle sich die Schweiz schwergewichtig in den Bereichen einsetzen, in denen sie über besondere Kompetenzen sowie langjährige Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Mittel- und Osteuropa verfüge, sagte die EDA-Chefin.
Ratifikation der bilateralen Abkommen
Anlässlich des Unterzeichnungsaktes wurden der Schweiz die Notifikationsurkunden der bilateralen Abkommen Media, Umwelt und Statistik sowie des Protokolls zum Freizügigkeitsabkommen überreicht. Damit können das Abkommen zu den Filmförderungsprogrammen MEDIA, das Umweltabkommen und das Protokoll am 1. April dieses Jahres sowie das Statistikabkommen am 1. Januar 2007 in Kraft treten.