Bundesrat überweist Botschaft für Erweiterungsbeitrag für Kroatien

Bern, Medienmitteilung, 28.05.2014

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Genehmigung eines Rahmenkredits für einen Erweiterungsbeitrag von 45 Millionen Franken zu Gunsten von Kroatien an das Parlament überwiesen. Das Engagement der Schweiz in Kroatien entspricht der in den letzten Jahren verfolgten Politik gegenüber den osteuropäischen Ländern, um sie in ihren Bestrebungen der Modernisierung zu unterstützen. Diese Politik stärkt die Beziehungen der Schweiz mit diesen Ländern, trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei und ist im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz. Der Bundesrat hatte den Rahmenkredit am 30. April 2014 anlässlich der Zustimmung zu einem entsprechenden Zusatz zum Memorandum of Understanding (MoU) mit der EU angekündigt. Das Parlament muss den Beitrag noch genehmigen. Anschliessend soll er bis Ende Mai 2017 für konkrete Projekte in Kroatien verpflichtet werden.

Der Bundesrat bestätigt mit der Überweisung der Botschaft den Erweiterungsbeitrag von 45 Mio. Franken zu Gunsten von Kroatien, den er bereits am 8. März 2013 vorgeschlagen hatte. Er will Kroatien mit diesem autonom gesprochenen Beitrag gleich behandeln wie die anderen seit 2004 beigetretenen „neuen“ Mitgliedstaaten der EU. Die Unterstützung von in enger Zusammenarbeit mit Kroatien ausgewählten Projekten und Programmen soll zum Abbau der grossen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU beitragen. Durch konkrete Projekte hilft die Schweiz mit, die Lebenssituation vor Ort zu verbessern und mehr Sicherheit zu schaffen.

Wie bereits im Rahmen des Erweiterungsbeitrags an die zehn 2004 beigetretenen EU-Staaten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) sowie Bulgarien und Rumänien, die der EU 2007 beigetreten sind, entscheidet die Schweiz autonom über Art und Umfang der Projekte. Die konkrete Zusammenarbeit sowie die spezifischen thematischen Schwerpunkte werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem bilateralen Rahmenabkommen direkt mit Kroatien vereinbart. Dabei werden die im MoU mit der EU festgehaltenen grundsätzlichen Einsatzbereiche des Erweiterungsbeitrags berücksichtigt: Sicherheit, Stabilität und Unterstützung der Reformen; Umwelt und Infrastruktur; Förderung der Privatwirtschaft; sowie menschliche und soziale Entwicklung.

Parlament entscheidet über Rahmenkredit

Der Erweiterungsbeitrag zugunsten von Kroatien muss vom Parlament in Form eines Rahmenkredits genehmigt werden. Erst danach wird der Bundesrat mit Kroatien das Rahmenabkommen zur Umsetzung des Erweiterungsbeitrags abschliessen können. Die gesetzliche Grundlage für dieses Engagement ist das Bundesgesetz Ostzusammenarbeit, welches im November 2006 vom Volk genehmigt wurde und bis Ende Mai 2017 in Kraft ist. Bis dahin werden die Mittel durch die Genehmigung konkreter Projekte verpflichtet.

Eckwerte zu Kroatien

Kroatien befindet sich seit der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise in einer Rezession. Das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf liegt in Kroatien bei rund 62% des EU-weiten Durchschnitts. Weitere wirtschaftliche und soziale Reformanstrengungen sind nötig. Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und Kroatien wuchs seit Mitte der neunziger Jahre stark, verzeichnete aber krisenbedingt einen Einbruch. Die Schweiz wies 2013 einen Exportüberschuss von rund 100 Mio. Franken auf.


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